Was ist Prozesskostenhilfe?

Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen zu niedrig ist, um für die Gebühren eines Anwalts oder die Gerichtskosten selbst aufzukommen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH).
In diesem Fall können Sie Ihre Rechte und Ansprüche mithilfe eines Anwalts vor Gericht durchsetzen, etwa in einem Ehescheidungsverfahren; die Anwalts- und Gerichtskosten können dann entweder ganz entfallen oder in kleinen monatlichen Raten abgezahlt werden.
Ob Sie Anspruch auf PKH haben, prüfe ich gerne für Sie nach. Dazu benötige ich beispielsweise Einkommensnachweise, Mietvertrag und Versicherungsnachweise.

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